Motorrad-Führerscheinklassen

Achtung: Das Folgende gilt seit Jänner 2013 in Österreich! Ich gehe hier nur auf motorisierte Zweiräder ein und erwähne daher andere Möglichkeiten (dreirädrige Kraftfahrzeuge, Beiwagen, ”Mopedautos” uäm.) nicht!<

FSK AM
Die Einstiegsklasse in die motorisierte Zweirad-Welt.
Um mit einem Moped fahren zu dürfen muss man mindestens 15 Jahre alt sein sowie eine praktische (6/2 Stunden) und theoretische (6 Stunden) Ausbildung samt Prüfung (Theorie) absolvieren. Man bleibt auf 45 km/h und 50 ccm Hubraum beschränkt (bei Elektromotoren sind diese mit 4 kW begrenzt).

Ist man im Besitz eines FS der Klasse A2, A, B, C, D ... (oder jeder anderer Buchstaben) ist diese Berechtigung voraussichtlich automatisch inkludiert!

FSK A1
Diese Klasse wurde komplett neu geschaffen. Man muss dafür mind. 16 Jahre alt sein (die Prüfung darf frühestens am 16. Geburtstag abgelegt werden) und sowohl eine theoretische als auch praktische Ausbildung samt Prüfungen in einer Fahrschule absovieren (beides entspricht den Stunden für einen „normalen” FS).
Die Ausbildung ist eine Mehrphasenausbildung und man hat auch eine Probezeit.

Damit dürfen dann Motorräder mit bis zu 125 ccm Hubraum und 11 kW (max. 0,1 kW/kg) gelenkt werden.
Achtung: Für alle ab 19.01.2013 erworbenen Motorrad-FS gibt es keinen automatischen Aufstieg auf nächsthöhere FS-Klassen mehr! Allerdings bleibt die Möglichkeit des Code 111 (= mind. fünf Jahre B-Schein und absolvierter Kurs) als nationale Besonderheit weiterhin bestehen.

FSK A2
Für diese Klasse muss man mind. 18 Jahre alt sein, mind. 2 Jahre A1 (samt absolvierten Mehrphasen) besitzen und eine Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 ablegen (alternativ kann man eine praktische Schulung (7 Stuinden) auf einem A2-Motorrad absolvieren).

Wer direkt in diese Klasse einsteigen will (also vorher keinen A1 gemacht hat) muss jetzt die komplette theoretische und praktische Ausbildung samt Prüfungen absolvieren!
Damit darf man dann Motorräder bis 35 kW (max. 0,2 kW/kg) lenken.

FSK A
Zur Klasse ohne Beschränkungen führen folgende Wege:
Über Klasse A2:
frühestens zwei Jahre nach der Klasse A2 samt absolvierter Mehrphasen (frühestens also mit 20 Jahren). Dazu eine praktische Prüfung oder praktische Schulung (dzt. 7 Stunden).

Über Klasse A2:
Wenn man mind. vier Jahre die Klasse A1 hat und mind. 24 Jahre alt ist und eine praktische Prüfung absolviert (mit praktischer Schulung nicht möglich).

Direkteinstieg:
Ein Direkteinstieg in diese Klasse (ohne A1 oder A2), ist erst mit frühestens 24 Jahren möglich (bisher 21 Jahre)! Dazu muss eine theoretische und praktische Mehrphasenausbildung samt Prüfungen in einer Fahrschule absolviert werden.